Allgemeine Geschäftsbedingungen Reedijk Cranesupport B.V.

Definitionen

  1. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgende Definitionen:
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen: diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  • REEDIJK: Das private Unternehmen mit beschränkter Haftung Reedijk Cranesupport B.V. mit Sitz in Westmaas.
  • Hilfspersonen: Mitarbeiter, Subunternehmer, Lieferanten und sonstige (juristische) Personen, die von REEDIJK zur Durchführung der Vereinbarung eingesetzt werden.
  • Vertrag: Der Vertrag, unter dem sich REEDIJK zum Verkauf und/oder zur Vermietung und/oder Lieferung von Produkten und/oder Dienstleistungen im weitesten Sinne des Wortes verpflichtet hat.
  • Kunde: die natürliche Person, die in Ausübung eines Berufes oder Unternehmens handelt und einen Vertrag mit Reedijk abschließt oder die juristische Person, die einen Vertrag mit REEDIJK abschließt.

Anwendbarkeit Allgemeine Bedingungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für jede Aufforderung des Auftraggebers zur Abgabe eines Angebots, für jedes Angebot von REEDIJK an den Auftraggeber, für jeden Auftrag des Auftraggebers an REEDIJK und für jeden Vertrag.
  2. Der Auftraggeber stimmt der Anwendbarkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf spätere Vereinbarungen zwischen ihm und REEDIJK zu.
  3. Eine Abweichung von einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nur gültig, wenn und soweit die entsprechende Abweichung von REEDIJK eindeutig schriftlich anerkannt wurde.
  4. REEDIJK ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern und/oder zu ergänzen. Eine solche Änderung und/oder Ergänzung wird 30 Tage nach ihrer Bekanntgabe durch Hinterlegung bei der Handelskammer und bei bestehenden Verträgen durch Zusendung der neuen Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen an den Auftraggeber wirksam.
  5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder annulliert werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen uneingeschränkt anwendbar. REEDIJK und der Auftraggeber werden sich dann beraten, um unter Berücksichtigung des Zwecks und der Absicht der ursprünglichen Bestimmung, soweit möglich, neue Bestimmungen zu vereinbaren, die die nichtigen oder nichtigen Bestimmungen ersetzen.

Vertragsabschluss

  1. Alle Angebote von REEDIJK sind freibleibend und widerruflich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes angegeben ist.
  2. Der Auftraggeber kann aus der im Angebot enthaltenen Beschreibung keine Rechte herleiten.
  3. Wird ein Vertrag nicht schriftlich abgeschlossen, gilt die Rechnung von REEDIJK als richtig und vollständig, sofern nichts Gegenteiliges nachgewiesen wird.
  4. Nimmt der Kunde Änderungen und/oder Vorbehalte am Angebot vor, kommt der Vertrag nur nach ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung zu diesen Änderungen und/oder Vorbehalten durch REEDIJK zustande.
  5. Der Vertrag kommt nach Erhalt der Zustimmung des Kunden mit dem von REEDIJK übermittelten Angebot zustande. Diese Vereinbarung kann mündlich, schriftlich oder elektronisch erfolgen. Danach steht es REEDIJK frei, den geschlossenen Vertrag durch eine Auftragsbestätigung zu bestätigen. Es wird davon ausgegangen, dass diese Bestätigung die zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen richtig widerspiegelt.

Preise

  1. Alle Angebote von REEDIJK sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes angegeben ist.
  2. Sofern nicht anders angegeben, gelten alle vereinbarten Preise:
    1. auf der Höhe der zum Angebots- oder Bestelldatum geltenden Selbstkostenpreise, wie Einkaufspreise, Lohnkosten, Kraftstoffpreise und sonstige Kosten,
    2. ohne Mehrwertsteuer und sonstige Steuern, (Ein- und Ausfuhr-)Abgaben und Zölle,
    3. ausschließlich Transport- und Versicherungskosten.
  3. Bei einer Erhöhung eines oder mehrerer Selbstkostenfaktoren nach dem Angebotsdatum ist REEDIJK berechtigt, den ursprünglichen Preis entsprechend zu erhöhen. Diese Erhöhung wird erst wirksam, wenn REEDIJK dem Kunden die Erhöhung schriftlich mitgeteilt hat.
  4. Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet REEDIJK nicht, einen Teil des Vertrages zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises zu erfüllen.

Erfüllung der Vereinbarung

  1. REEDIJK ist verpflichtet, die nach den gegebenen Umständen zumutbare Sorgfalt anzuwenden. REEDIJK garantiert jedoch in keiner Weise die Erreichung des beabsichtigten Ergebnisses des Kunden.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, alle Tatsachen und Umstände, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages von Bedeutung sein können, sowie alle von REEDIJK benötigten Daten und Informationen rechtzeitig bereitzustellen. Der Kunde garantiert die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Daten und Informationen, die REEDIJK zur Verfügung gestellt werden.
  3. Wenn REEDIJK die für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen nicht oder nicht rechtzeitig und/oder unvollständig zur Verfügung gestellt wurden, hat REEDIJK das Recht, die Vertragserfüllung einzustellen oder auszusetzen. REEDIJK kann dem Kunden die direkt oder indirekt aus der Beendigung und/oder Aussetzung der Vertragserfüllung entstehenden Kosten in Rechnung stellen.
  4. REEDIJK ist berechtigt, bestimmte Tätigkeiten durch Dritte ausführen zu lassen. Die Anwendbarkeit von Artikel 7:404 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches und 7:409 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
  5. Die Ausführung des Vertrages erfolgt ausschließlich zugunsten des Kunden.
  6. REEDIJK kann den Vertrag jederzeit vorzeitig kündigen

Regierung/Zoll

  1. Unterliegen Waren und/oder Arbeiten behördlichen Vorschriften, insbesondere Zoll- und Verbrauchsteuervorschriften und Steuervorschriften, muss der Auftraggeber alle diesbezüglichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig bereitstellen, damit REEDIJK die Anforderungen erfüllen kann mit diesen Vorschriften, um irgendwelche Bestimmungen oder Vorschriften einzuhalten. Die Erteilung von Informationen an REEDIJK im Sinne des vorigen Satzes stellt in keiner Weise eine Anordnung zur Erledigung der Zollformalitäten dar. Im Falle einer Bestellung muss der Kunde dies rechtzeitig und schriftlich anfordern. Soweit REEDIJK die Abtretung im Rahmen der Vereinbarung zur Beantragung von Genehmigungen und/oder Ausnahmen übernommen hat, gilt diese Verpflichtung nur nach bestem Vermögen und ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Reedijk haftet daher niemals für Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit Zollarbeiten des Kunden ergeben.

Hilfsstoffe

  1. REEDIJK ist berechtigt, bei der Erfüllung des Vertrages Hilfspersonen einzusetzen.
  2. Soweit von REEDIJK eingesetzte Hilfspersonen für die Arbeiten, für die sie von REEDIJK eingesetzt wurden, außerhalb des Vertrages haftbar gemacht werden, ist für sie vorgesehen, dass sie sich auf alle rechtlichen und vertraglichen Einwände gegen Haftungsausschluss oder Haftungsbeschränkung und Freistellung berufen können auf die sich REEDIJK verlassen kann.
  3. REEDIJK haftet nicht für Schäden, die durch
  4. Die von REEDIJK eingesetzten Hilfspersonen, aus welchen Gründen auch immer, und/oder
  5. die von REEDIJK eingesetzten Hilfspersonen, wenn diese Hilfspersonen Arbeiten außerhalb des Rahmens des Vertrages ausführen, und/oder
  6. Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der von REEDIJK eingesetzten Hilfspersonen.

Mehr – und weniger Arbeit, Mehrkosten

  1. Änderungen des ursprünglichen Vertrages gleich welcher Art, die schriftlich oder auf andere Weise durch oder im Namen des Auftraggebers vorgenommen werden und die höhere Kosten verursachen als die im Angebot berechneten, werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.
  2. Für den Fall, dass sich während der Durchführung des Vertrages herausstellt, dass es für eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erforderlich ist, den Vertrag anzupassen oder zu ändern, so dass höhere Kosten anfallen, als von REEDIJK im Angebot berechnet, dann ist REEDIJK berechtigt, diese Kosten dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung zu stellen.
  3. Vertragsänderungen können zur Überschreitung der vereinbarten Lieferzeit führen. REEDIJK kann für diese Überschreitung oder für deren Folgen nicht haftbar gemacht werden und REEDIJK übernimmt keine Haftung.
  4. Die vom Auftraggeber gewünschten Vertragsänderungen müssen vom Auftraggeber REEDIJK schriftlich mitgeteilt werden. Soweit anders angegeben, trägt der Auftraggeber das Risiko für die Bearbeitung der Änderungen.

Lieferung

  1. Die Lieferung erfolgt zu dem im Vertrag angegebenen Datum oder so viel früher oder später, wie es der Auftraggeber und REEDIJK schriftlich vereinbart haben. Ist kein Liefertermin vereinbart, teilt REEDIJK dem Auftraggeber rechtzeitig mit, wann die Lieferung am Sitz des Auftraggebers erfolgt oder, wenn ausdrücklich schriftlich ein anderer Lieferort vereinbart wurde, an den vereinbarten Lieferort geliefert wird Lage.
  2. Alle in den Angeboten, Auftragsbestätigungen und Vereinbarungen genannten Lieferfristen gelten nur als Verpflichtung nach besten Kräften, auf deren Grundlage REEDIJK sich im Rahmen ihrer Befugnisse um die Einhaltung der vereinbarten Frist bemühen muss.
  3. Erfolgt die Lieferung vorzeitig oder wird die vereinbarte Frist überschritten, so berechtigt dies den Auftraggeber in keinem Fall zur Auflösung oder Vernichtung des Vertrages (bzw. Auflösung) und/oder Schadensersatzansprüchen. Darüber hinaus berechtigt dies den Auftraggeber nicht, seine eigenen Verpflichtungen auszusetzen.
  4. Die Lieferung (einschließlich Transport) einschließlich Kosten und Versicherung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  5. Die Lieferung erfolgt „ab Lager“. REEDIJK behält sich das Recht vor, die fertige Ware auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers einlagern zu lassen, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.

Vertragslaufzeit; Ausführungszeit

  1. Der Vertrag zwischen REEDIJK und dem Kunden wird auf bestimmte Zeit geschlossen, es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich schriftlich etwas anderes.
  2. Wenn innerhalb der Vertragslaufzeit eine Frist für die Erledigung bestimmter Tätigkeiten vereinbart wurde, handelt es sich hierbei lediglich um eine Best-Effort-Verpflichtung und niemals um eine strikte Frist. Erfolgt die Fertigstellung vorzeitig oder überschreitet die vereinbarte Frist, so berechtigt dies den Auftraggeber in keinem Fall dazu, den Vertrag aufzulösen oder zu vernichten (oder auflösen zu lassen) und/oder Schadensersatz zu verlangen. Darüber hinaus berechtigt dies den Auftraggeber nicht, seine eigenen Verpflichtungen auszusetzen.

Zahlung und Sicherheit

  1. Unbeschadet der Bestimmungen der folgenden Absätze hat die Zahlung innerhalb der in der Rechnung angegebenen Frist, andernfalls innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum in einer von REEDIJK anzugebenden Währung in der Währung zu erfolgen, in der die Rechnung ausgestellt wurde.
  2. REEDIJK sorgt für die rechtzeitige Rechnungsstellung. Teilabrechnungen sind jederzeit möglich.
  3. Die Reklamationsfrist für von REEDIJK versandte Rechnungen beträgt 14 Tage. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Reklamation, gilt die Rechnung mit Verfall der Rechte als richtig.
  4. Die Zahlungsfristen von REEDIJK können als strikte Fristen angesehen werden. Bei Überschreitung einer Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber sofort in Verzug. In diesem Fall schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von einem (1) Prozent pro Monat oder Teil eines Monats auf den ausstehenden Betrag, es sei denn, die gesetzlichen Zinsen sind höher, in diesem Fall gelten die gesetzlichen Zinsen. Die Erhebung, Einziehung oder Verrechnung der Verzugszinsen berührt nicht das Recht von REEDIJK auf vollen Schadenersatz und Auflösung.
  5. Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten im Zusammenhang mit der Einziehung der vom Kunden geschuldeten und/oder nicht rechtzeitig bezahlten Beträge gehen zu Lasten des Kunden. Als Nachweis der Überschuldung dieser Kosten und/oder Beträge genügt die Vorlage der entsprechenden Rechnungen. Die Kosten werden auf mindestens 15% des jeweiligen Rechnungsbetrages festgelegt.
  6. Eine Zahlung des Auftraggebers dient zunächst zur Reduzierung aller geschuldeten Kosten und Zinsen und schließlich zur Reduzierung der fälligen Rechnungen.
  7. REEDIJK ist unabhängig von den vereinbarten Zahlungsbedingungen jederzeit berechtigt, vom Auftraggeber Vorauszahlung oder eine angemessene Sicherheit in Form einer von REEDIJK genehmigten Bankbürgschaft für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen zu verlangen. Kommt der Kunde einer entsprechenden Aufforderung von REEDIJK nicht unverzüglich nach, ist REEDIJK berechtigt, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag sofort auszusetzen und der Kunde kommt in Verzug, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf.
  8. REEDIJK ist jederzeit berechtigt, alles, was es dem Kunden schuldet, mit dem, was der Kunde oder ein mit dem Kunden verbundenes Unternehmen REEDIJK schuldet oder nicht, unter Bedingungen oder Fristen aufzurechnen. Bei Zahlungsverzug von REEDIJK ist der Auftraggeber nur nach schriftlicher Zustimmung von REEDIJK zur Verrechnung berechtigt.
  9. Bei Liquidation, Konkurs, Pfändung oder Zahlungseinstellung des Auftraggebers werden die Forderungen von REEDIJK gegen den Auftraggeber sofort fällig.

Beschwerden

  1. ​​​​Der Kunde hat einen behaupteten Mangel und/oder eine Unvollkommenheit der gelieferten Ware unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen, nachdem der Kunde den Mangel entdeckt hat oder vernünftigerweise hätte entdecken müssen, unter Androhung des Verfalls der Ansprüche schriftlich anzuzeigen. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware zu untersuchen (unfreiwillig, ob diese Lieferung im Rahmen eines Kaufvertrages oder anderweitig erfolgte).
  2. Bei äußerlich erkennbaren Mängeln hat der Auftraggeber unter Androhung des Verfalls der Ansprüche unverzüglich nach Lieferung die behaupteten Mängel und/oder Mängel an REEDIJK zu rügen.
  3. REEDIJK haftet in keiner Weise, wenn die Mängel oder das (richtige) Funktionieren ganz oder teilweise, direkt oder indirekt auf Folgendes zurückzuführen sind:
  4. Unsachgemäße, nachlässige oder unsachgemäße Verwendung,
  5. äußere Ursachen wie Feuer oder Wasserschaden,
  6. behördliche Vorschriften,
  7. Änderungen oder Reparaturen, die der Kunde ohne Zustimmung von REEDIJK an den gelieferten Produkten oder Teilen davon vorgenommen oder vorgenommen hat.

Suspendierung, Auflösung und Streik

  1. REEDIJK ist berechtigt, die (weitere) Erfüllung des Vertrages auszusetzen oder einzustellen, wenn der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht einhält und/oder die erforderliche Bankgarantie, die von REEDIJK genehmigt wurde, nicht stellt.
  2. Unbeschadet der Bestimmungen der anderen Artikel ist REEDIJK berechtigt, die Erfüllung des Vertrages (und aller anderen mit dem Kunden geschlossenen Verträge) oder, nach Ermessen von REEDIJK, den Vertrag auszusetzen, ohne dass eine Inverzugsetzung oder ein gerichtliches Eingreifen erforderlich ist (ganz oder teilweise) mit sofortiger Wirkung erforderlich, wenn:
  3. Gegen den Auftraggeber ein Insolvenzantrag gestellt wird, der Auftraggeber selbst Insolvenz anmeldet, für insolvent erklärt wird, der Auftraggeber eine Zahlungseinstellung beantragt oder eine Zahlungseinstellung bewilligt hat, der Auftraggeber seinen Gläubigern einen Vertrag anbietet oder anderweitig nachweist zahlungsunfähig sein.
  4. Der Kunde stellt seine Geschäftstätigkeit ganz oder teilweise ein.
  5. Der Kunde führt die Liquidation seines Unternehmens durch.
  6. Der Kunde kommt einer oder mehreren Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nach oder REEDIJK hat begründeten Anlass zu befürchten, dass der Kunde den Vertrag nicht einhält.
  7. REEDIJK ist an der (weiteren) Ausführung des Vertrages aufgrund von dauerhafter oder vorübergehender höherer Gewalt gehindert.

Tritt eine der oben beschriebenen Situationen ein, ist der Kunde verpflichtet, REEDIJK unverzüglich darüber zu informieren.

  1. Im Falle einer Auflösung des Vertrages ist REEDIJK niemals verpflichtet, dem Kunden eine Entschädigung in irgendeiner Form zu zahlen. Der Kunde ist verpflichtet, REEDIJK von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich aus der Auflösung des Vertrages ergeben können.
  2. Die Folgen einer Aussetzung, eines Streiks und/oder einer Auflösung gehen vollständig zu Lasten und auf Gefahr des Auftraggebers.
  3. Im Falle der Auflösung des Vertrages werden alle Beträge, die der Kunde REEDIJK schuldet, sofort in voller Höhe fällig und zahlbar.
  4. Die Auflösung des Vertrages berührt nicht das Recht von REEDIJK auf vollen Schadenersatz.
  5. Im Falle des Verkaufs erfolgt die Lieferung unter Eigentumsvorbehalt und bei Zahlungsverzug ist REEDIJK berechtigt, die gelieferte Ware ohne weitere Inverzugsetzung und gerichtliche Intervention nach Maßgabe von Artikel 7:39 ff des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Werbungsrecht), all dies unbeschadet des Rechts von REEDIJK auf vollen Schadenersatz. Der Kunde erteilt REEDIJK im Voraus die Erlaubnis, alle Orte des Kunden zu betreten.
  6. Eine etwaige Auflösung des Vertrages zwischen den Parteien hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Haftung und Freistellung

  1. REEDIJK haftet für Schäden, die durch einen Mangel entstanden sind, nur, wenn und soweit dieser Mangel auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
  2. Die Haftung für Betriebs-, Folge- und indirekte Schäden sowie Schäden durch verspätete Lieferung ist in jedem Fall ausgeschlossen.
  3. REEDIJK haftet in keiner Weise, wenn und soweit der Schaden (direkt und/oder indirekt) durch unrichtige und/oder unvollständige Angaben des Kunden verursacht wird, unabhängig davon, ob dem Kunden dies bekannt ist oder nicht. und/oder unabhängig davon, ob der Kunde vernünftigerweise über die erforderlichen Kenntnisse/Informationen/Dokumente verfügen konnte und/oder hatte.
  4. REEDIJK haftet in keiner Weise, wenn und soweit der Schaden (direkt und/oder indirekt) durch Anweisungen des Kunden oder durch vom Kunden zur Verfügung gestellte Gegenstände und/oder Personen verursacht wird.
  5. Jegliche Haftung für die gelieferten und/oder Dienstleistungen, wenn diese (gleichgültig, ob zusammen mit einem anderen Produkt oder nicht) Bestandteil eines anderen Produkts und/oder einer anderen Dienstleistung sind und/oder in ein anderes Produkt eingefügt und/oder anderweitig modifiziert wurden /oder betroffen ist, ist in jedem Fall ausdrücklich ausgeschlossen. Jegliche Haftung für die gelieferten Waren und/oder Leistungen ist auch dann ausgeschlossen, wenn deren Funktion und/oder Verwendung von einem nicht von REEDIJK gelieferten Produkt und/oder Gegenstand und/oder Leistungen abhängt.
  6. REEDIJK garantiert oder haftet in keiner Weise für die Übereinstimmung oder Nichteinhaltung und/oder die Richtigkeit der von der Anwendung bestellten Produkte und/oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit deren Anwendung, es sei denn, der Kunde hat ausdrücklich eine schriftliche Beratung angefordert und REEDIJK hat diese Bitte um Beratung ausdrücklich und schriftlich beantwortet.
  7. Der Auftraggeber haftet vollumfänglich und unabhängig für die Sicherheit und damit die Arbeitsbedingungen am Ort, an dem REEDIJK und/oder andere von REEDIJK beauftragte (juristische) Personen die Dienstleistungen erbringen. Der Auftraggeber stellt REEDIJK von allen Schäden frei, die sich direkt und/oder indirekt aus den Arbeitsbedingungen und/oder dem Arbeitsplatz ergeben.
  8. Soweit REEDIJK ohne ausdrückliche Beratungsvereinbarung berät, ist diese Beratung unverbindlich und REEDIJK übernimmt hierfür keine Haftung.
  9. Für den Fall, dass REEDIJK haftbar ist, wird REEDIJK nach eigenem Ermessen Schadenersatz oder Reparatur vornehmen. Die geschuldete Entschädigung übersteigt niemals den Rechnungsbetrag (bei längerer Vertragslaufzeit ist dieser Rechnungsbetrag auf den Rechnungsbetrag der letzten 6 Monate) des jeweiligen Vertrages begrenzt. Die Haftung von REEDIJK ist in jedem Fall auf den Betrag beschränkt, der im jeweiligen Fall vom Versicherer von REEDIJK ausgezahlt wird.
  10. Der Kunde wird eine angemessene Versicherung abschließen, um alle Verbindlichkeiten abzudecken, die teilweise aus der Freistellung von REEDIJK resultieren.
  11. Der Kunde stellt REEDIJK und andere (juristische) Personen, die von REEDIJK bei der Erfüllung des Vertrages eingesetzt werden, von allen Ansprüchen Dritter für Schäden frei, die diesen Dritten entstehen, die durch von REEDIJK stammende Waren, Dienstleistungen oder Produkte verursacht werden oder anderweitig damit zusammenhängen .
  12. Der Kunde stellt REEDIJK von Ansprüchen Dritter in Bezug auf geistige Eigentumsrechte an von REEDIJK zur Verfügung gestellten Materialien oder Daten frei, die bei der Ausführung des Vertrages verwendet werden.
  13. Sollte REEDIJK hierfür von Dritten in Anspruch genommen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, REEDIJK gerichtlich und außergerichtlich beizustehen und in diesem Fall unverzüglich alles zu tun, was von ihm erwartet werden kann.
  14. Ergreift der Auftraggeber keine angemessenen Maßnahmen, ist REEDIJK berechtigt, dies ohne vorherige Inverzugsetzung selbst vorzunehmen. Alle dadurch entstehenden Kosten und Schäden des Auftraggebers und Dritter gehen vollständig zu Lasten und auf Gefahr des Auftraggebers.
  15. Bedingungen, die eine Haftung beschränken, eine Haftung ausschließen oder eine Haftung begründen, auf die sich Dritte gegenüber REEDIJK berufen können, kann REEDIJK auch gegenüber dem Auftraggeber geltend machen.
  16. Alle Einreden, die REEDIJK aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag zur Abwehr seiner Haftung ableiten kann, können auch von anderen (juristischen) Personen, die von REEDIJK bei der Ausführung des Vertrages eingesetzt werden, gegen den Kunden geltend gemacht werden, als ob diese Personen selbst Parteien wären zur Vereinbarung. Vereinbarung.

Versicherung

  1. Der Kunde ist verpflichtet, auf eigene Kosten eine angemessene Versicherung abzuschließen, die jederzeit seine gesetzliche und vertragliche Haftung abdeckt, die während oder im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages entstehen kann, unter Ausschluss des Regresses gegen REEDIJK und die Hilfspersonen . Der Kunde ist verpflichtet, REEDIJK auf erstes Anfordern Einsicht in die Police und den Nachweis der Prämienzahlung zu gewähren oder REEDIJK eine vom Versicherer beglaubigte Kopie der Versicherungspolice auszuhändigen. Der Auftraggeber tritt REEDIJK hiermit im Voraus alle Ansprüche auf Zahlung von Versicherungserlösen ab, soweit sie sich auf Schäden beziehen, für die der Auftraggeber gegenüber REEDIJK haftet.
  2. REEDIJK wird unter keinen Umständen eine Versicherung in Bezug auf die Dienstleistungen, die es im Rahmen des Vertrages erbringt, und/oder die Waren des Kunden, die es zur Erfüllung des Vertrages in seinem Besitz hat, abschließen, außer wie aus der von REEDIJK ausgestellten Police hervorgeht auf Verlangen an den Auftraggeber wird dem Auftraggeber ausgehändigt. REEDIJK haftet in keinem Fall für Schäden, Verluste, Kosten oder sonstige Nachteile, die aus einer ungenügenden oder sonst falschen Angabe der Versicherungssumme und/oder der Versicherungsgegenstände durch den Auftraggeber resultieren.

Macht der Mehrheit

  1. Die Nichterfüllung einer Verpflichtung durch REEDIJK ist nicht zurechenbar, wenn dies auf einen Umstand zurückzuführen ist oder zumindest damit zusammenhängt, ob vorhersehbar oder nicht, der außerhalb des Einflussbereichs von REEDIJK liegt. Als solche gelten in jedem Fall, aber nicht ausschließlich: alle Störungen oder Hindernisse, die die Durchführung des Vertrages verteuern oder zumutbar machen, wie Sturmschäden und andere Naturkatastrophen, Behinderungen durch Dritte, Voll- oder Teilstreiks, Aussperrungen, Aufruhr sowohl in diesem Land als auch im Herkunftsland von Materialien, Kriegsgefahr hier oder in anderen Ländern, Verlust oder Beschädigung von Materialien während des Transports, damit verbundene oder damit verbundene außergewöhnliche Umstände, wie Export- und Importverbote etc., total oder teilweise Mobilmachung hinderlicher Maßnahmen einer Regierung, Lieferverbot an den Kunden, Feuer und andere Unfälle im Unternehmen, fehlende oder Fehlfunktionen von Transportmitteln, nicht rechtzeitige/unvollständige oder fehlerhafte Lieferung von Waren durch Lieferanten im In- und Ausland, Stagnation bei der Versorgung aus anderen Ländern und generell allen Umständen Ereignisse, Ereignisse, Ursachen und Folgen, die außerhalb der Kontrolle oder Kontrolle von REEDIJK liegen.
  2. Erfüllt REEDIJK den Vertrag, ohne dass dies ihr zuzurechnen ist, und wird die Erfüllung dauerhaft unmöglich, kann der Vertrag ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. Sofern die Erfüllung nicht dauerhaft unmöglich ist, kann die Durchführung des Vertrages für längstens sechs (6) Monate ausgesetzt werden.
  3. Für den Fall, dass REEDIJK aufgrund von Umständen, die ihr nicht zuzurechnen sind, zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages entstehen, ist sie berechtigt, diese in angemessener Weise an den Kunden weiterzugeben.
  4. Für den Fall, dass REEDIJK zum Zeitpunkt des Eintritts höherer Gewalt ihre vertraglichen Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt hat oder noch teilweise erfüllen kann, ist REEDIJK berechtigt, den erfüllten Teil abzusondern oder der noch zu erfüllende Teil Rechnung. Der Auftraggeber ist zur Zahlung dieser Rechnung verpflichtet.
  5. Im Falle einer Auflösung oder Aussetzung des Vertrages infolge höherer Gewalt/nicht zurechenbarer Unterlassung ist REEDIJK nicht verpflichtet, Schadenersatz zu leisten.

Vertraulichkeit

  1. Die Parteien sind zur Verschwiegenheit über alle vertraulichen Informationen verpflichtet, die sie im Rahmen des Vertrages voneinander oder aus einer anderen Quelle erhalten haben. Informationen gelten als vertraulich, wenn diese von der anderen Partei mitgeteilt wurden oder sich dies aus der Art der Informationen ergibt.
  2. Ist REEDIJK aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift oder einer gerichtlichen Entscheidung verpflichtet, vertrauliche Informationen auch an vom Gesetz oder dem zuständigen Gericht benannte Dritte weiterzugeben, und kann sich REEDIJK nicht auf eine gesetzliche oder befugte anerkannte oder zugelassene Gericht, dann ist REEDIJK nicht zur Zahlung von Schadenersatz oder Schadensersatz verpflichtet und der Kunde ist nicht berechtigt, den Vertrag aufgrund eines daraus entstandenen Schadens aufzulösen.

Eigentumsvorbehalt

  1. Alle von REEDIJK gelieferten Waren bleiben jederzeit Eigentum von REEDIJK bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen von REEDIJK durch den Kunden durch den Kunden im Zusammenhang mit dem zugrunde liegenden Vertrag, einschließlich Schäden, Kosten und Zinsen.
  2. Das Zurückbehaltungsrecht an diesen Waren steht dem Kunden nicht zu
  3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zu übertragen, da er sich dann der Untreue schuldig machen würde.
  4. Kommt der Kunde einer Verpflichtung aus einer Vereinbarung mit REEDIJK nicht nach, ist REEDIJK berechtigt, die gelieferte Ware (unabhängig davon, ob sie bereits Bestandteil eines anderen Produkts geworden ist) zurückzufordern, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. In diesem Fall hat REEDIJK das Recht, den Vertrag zwischen den Parteien ohne gerichtliche Intervention aufzulösen, unbeschadet des Rechts von REEDIJK auf Schadensersatz, entgangenen Gewinn und Zinsen.
  5. REEDIJK ist berechtigt, die von REEDIJK gehaltenen Waren vom und für den Kunden bis zur Zahlung aller Kosten, die REEDIJK bei der Erfüllung des Vertrages entstehen, zurückzuhalten, unabhängig davon, ob sich der fragliche Vertrag auf die Waren bezieht, die REEDIJK besitzt.
  6. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder ein sonstiges (beschränktes) Recht daran zu begründen oder herstellen zu lassen. Wollen Dritte ein Recht an der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware begründen oder geltend machen, ist der Auftraggeber verpflichtet, dies REEDIJK unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
  7. REEDIJK verwahrt die von REEDIJK verwahrten Waren zugunsten des Auftraggebers auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sowohl die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware als auch die von REEDIJK für den Auftraggeber verwahrte Ware gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden, gegen Zerstörungs- und Diebstahlschäden und/oder sonstige Risiken zu versichern und versichert zu halten … die vorhersehbar sein können oder auch nicht. Der Kunde muss REEDIJK immer die Police dieser Versicherungspolice(n) auf erstes Anfordern zeigen.

Geistigen Eigentums

  1. Alle Rechte an geistigem oder gewerblichem Eigentum an Software, Ausrüstung oder anderen Materialien, die im Rahmen der Vereinbarung entwickelt oder zur Verfügung gestellt werden, wie z. B. Entwürfe, Dokumentationen, Berichte, Angebote sowie vorbereitende Materialien davon, liegen ausschließlich bei REEDIJK.
  2. Alle von REEDIJK zur Verfügung gestellten Unterlagen wie Präsentationen, Vereinbarungen, Skizzen, Zeichnungen, Software usw. sind ausschließlich zur Verwendung durch den Auftraggeber bestimmt und dürfen ohne vorherige Zustimmung von REEDIJK weder vervielfältigt, veröffentlicht noch Dritten zugänglich gemacht werden. gebracht.
  3. REEDIJK behält sich das Recht vor, die durch die Ausführung der Arbeiten gewonnenen Erkenntnisse für andere Zwecke zu verwenden.

Anwendbares Recht

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Vereinbarungen, auf die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden, unterliegen niederländischem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf von 1980 (Wiener Kaufrecht). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden übersetzt. An den Sprachen werden außer den Bedingungen in der niederländischen Sprache keine Rechte eingeräumt.

Streitigkeiten

  1. Alle Streitigkeiten über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Vertrag oder über Verträge, die zur Durchführung des Vertrages geschlossen wurden, werden ausschließlich dem zuständigen Gericht in Rotterdam vorgelegt.